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Vertragsbedingungen des Schleifteams (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Verkauf und Lieferung erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen des Lieferers. Bedingungen des Bestellers verpflichten den Lieferer nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Angebot
2.1 Das Angebot des Lieferers bezüglich Preise und Liefermöglichkeit ist freibleibend.
2.2 Bei Sonderanfertigungen erlauben wir uns die bestellte Menge mit +/- 10% (aber mindestens +/- 1 Stück) auszuliefern.

2.3 Unser Mindestauftragswert beträgt 50,00 €.

3. Bestellungsannahme
3.1 Die Bestellung ist erst dann angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder ausgeliefert wird. Telegrafische, telefonische oder mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
3.2 Der Besteller ist für die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung zu stellenden Unterlagen wie Zeichnung, Muster, Lehren und dergleichen verantwortlich. Eine Haftung unsererseits im Hinblick auf diesbezügliche Unrichtigkeit ist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 4. Preis und Zahlungen
4.1 Die Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Werk ausschließlich MwSt. und Versandkosten (Fracht, Verpackung, Versicherung). Bei Post- und Expresssendungen werden die verauslagten Gebühren berechnet. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
4.2 Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist die Zahlung innerhalb 30 Tagen rein netto zu leisten.

4.3. Zahlungen an Vertreter ohne schriftliche Inkassovollmacht sind unzulässig.

4.4 Aufrechnungen mit bestrittenen Gegenforderungen sind unzulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkennender oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche sind ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

4.5 Der vereinbarte Preis beruht auf den derzeitigen Materialkosten und Löhnen. Falls sich diese bis zur Auslieferung des Auftrages verändern, so erfährt auch der Preis eine Veränderung entsprechend der prozentualen Veränderungen der Materialkosten und Löhne.

5. Vertragsschluss
5.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons "Bestellung abschließen" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.

6. Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen, es sei denn, Sie haben in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer). Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

Schleifteam UG (haftungsbeschränkt) Co KG, Blumenstraße 45, 74357 Bönnigheim

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

7. Verzug
7.1 Bei Zahlungsverzug werden als Jahreszinsen 4% über dem Bundesbankdiskontsatz, mindestens aber 5% berechnet. Bei Kaufleuten werden diese Zinsen ab Fälligkeit gemäß § 352, 352 HGB erhoben.

8. Lieferzeit
8.1 Die Lieferfristen sind annähernd. Für ihre Einhaltung wird keine Verbindlichkeit übernommen. Wird der vereinbarte Termin überschritten, so ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird im Falle des Verzuges die gestellte Nachfrist nicht eingehalten, so kann der Besteller zurücktreten. Schadenersatzansprüche, Vertragsstrafen usw. sind ausgeschlossen, außer im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes. Höhere Gewalt jeder Art, Betriebsstörungen und sonstige außergewöhnliche Umstände im eigenen Werk oder dem des Unterlieferanten berechtigen, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben oder die Lieferzeiten hinauszuschieben, ohne das dem Besteller irgendwelche Ansprüche auf Erfüllung oder Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Annullierung des Auftrages zustehen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ende der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt ist.
9. Gefahrenübergang
9.1 Mit Absendung der Ware geht die Gefahr in allen Fällen auf den Besteller über.

10. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
10.1 Der Liefergegenstand ist unverzüglich nach Empfang zu prüfen. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 10 Tagen nach Erhalt durch schriftliche Anzeige an den Lieferer zu rügen.
10.2 Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Lieferers Nachbesserung der fehlerhaften Ware oder Ersatzlieferung. Hierfür ist dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls entfällt die Gewährleistung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Wandlung oder Minderung verlangen. Die Gewährleistung entfällt, wenn an dem Liefergegenstand Veränderungen und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen worden sind.

10.3 Die Haftung des Prüfers richtet sich ausschließlich nach den vorstehenden Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche des Bestellers aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubten Handlungen oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobem Verschulden.

10.4 Hinsichtlich der Ausführung unserer Standardwerkzeuge gelten unsere Katalogangaben, die jedoch einer technischen Weiterentwicklung unterworfen sind. Durch diese Weiterentwicklung bedingte Änderungen berechtigen nicht zu Reklamationen.

11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen nebst etwaigen Kosten und Zinsen aus dem Liefervertrag vor.
11.2 Veräußert der Besteller die gelieferte Ware, wozu er im Rahmen seines ordnungsgemäßen, Geschäftsbetriebes berechtigt ist, so tritt er hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung aller Forderungen des Lieferers die ihm aus den Verkäufen entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an den Lieferer ab. Übersteigt der Wert der dem Lieferer gegebenen Sicherungen die Forderungen des Lieferers um insgesamt mehr als 20%, so ist der Lieferer auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung von Werten nach Wahl des Lieferers bis zur Unterschreitung der genannten Sicherungswertgrenze verpflichtet. Be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Lieferer nicht gehörenden, Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt der Lieferer das' Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

11.3 Der Lieferer ist berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Ludwigsburg.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungsbedingungen einschließlich Scheck- und Wechselklagen sowie sämtliche, zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, sowie der Besteller Vollkaufmann ist, Ludwigsburg.

13. Anwendbares Recht
13.1 Auf die gegenseitigen Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das in der BRD geltende Recht Anwendung.

14. Verbindlichkeiten des Vertrages

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